Das richtige Testament für Alleinstehende

Ledig, geschieden, verwitwet: So vererben Sie richtig

Mittels eines »letzten Willens« seinen Nachlass richtig zu vererben ist gar nicht so einfach. Jeder Erbfall liegt anders. Immer müssen die persönlichen Umstände berücksichtigt werden. Insbesondere wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes keinen Ehepartner hat. Ob ledig, geschieden oder verwitwet, Sie müssen ein Testament verfassen, wenn die vom Gesetz vorgesehene Erbfolge nicht Ihren Wünschen entspricht. Geschiedenentestament - Das Testament für Geschiedene Im Interesse geschiedener Erblasser kann es liegen, durch entsprechende Verfügungen im Testament zu verhindern, dass der Ex-Ehegatte nach der Scheidung... alles anzeigen expand_more

Mittels eines »letzten Willens« seinen Nachlass richtig zu vererben ist gar nicht so einfach. Jeder Erbfall liegt anders. Immer müssen die persönlichen Umstände berücksichtigt werden. Insbesondere wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes keinen Ehepartner hat. Ob ledig, geschieden oder verwitwet, Sie müssen ein Testament verfassen, wenn die vom Gesetz vorgesehene Erbfolge nicht Ihren Wünschen entspricht.

Geschiedenentestament - Das Testament für Geschiedene

Im Interesse geschiedener Erblasser kann es liegen, durch entsprechende Verfügungen im Testament zu verhindern, dass der Ex-Ehegatte nach der Scheidung doch noch Teile Ihres Vermögens erbt. Hier ist zwingend das sog. »Geschiedenentestament« nötig. Der Ratgeber geht auf diese Umstände ein und hilft Ihnen, Formulierungen und Verfügungen im Testament aufzunehmen, die ihrem Willen entsprechen, um Ex-Ehegatten vom Erbe auszuschließen.

Ein Testament als Witwer oder Witwe aufsetzen 

Auch verwitwete Erblasser, die mit Ihrem verstorbenen Ehepartner ein gemeinschaftliches Testament errichtet haben, können nach dessen Tod nicht einfach von Verfügungen in diesem Testament abweichen. Zu wissen auf was man im Testament nach dem Tod des Ehegatten noch Einfluss nehmen kann, ist wichtig.

Nichteheliche Lebenspartnerschaften im Testament

Besondere erbrechtliche Gestaltungen sind regelmäßig bei nichtehelichen Lebenspartnern im Testament notwendig. Weil diesen kein gesetzliches Erbrecht zusteht, bedarf es entsprechender Verfügungen im Testament. Nur so lässt sich sicherstellen, einen Partner im Wege der Erbfolge versorgt zu wissen. Zudem bedürfen gegenseitige Erbeinsetzungen der Lebenspartner einer besonderen Gestaltung, weil sie kein gemeinschaftliches Testament (z.B. ein Hamburger oder Berliner Testament) wie Eheleute errichten können.

Erbfolge kinderloser Erblasser

Wenn man keine eigenen Kinder hat, sieht die Erbfolge vor, dass Geschwister, deren Kinder oder sogar die eigenen Eltern begünstigte sein können. Gestalten sich die Familienverhältnisse schwierig oder sind auch Adoptivkinder in der Familie, hilft ein eigenes Testament, klare Verhältnisse zu schaffen und neben einer eindeutigen Erbfolge, Streit um das Erbe zu vermeiden.

Dieser Ratgeber hilft mit dem Erbrecht und beim Erstellen eines eigenen Testaments

Dieser Ratgeber will Ihnen bei der Erstellung Ihres Testaments helfen. Sie können sich mit den wichtigsten erbrechtlichen Regeln, Gesetzen und Grundsätzen vertraut machen. So werden Sie in die Lage versetzt, die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Sie erfahren, welchen formellen Anforderungen Ihr Testament entsprechen muss (z.B. Ein Testament mit oder ohne Notar) und welche erbrechtlichen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihren »letzten Willen« zu verwirklichen. Im Ratgeber werden für die typischen Familien- und Vermögensverhältnisse von Alleinstehenden die gängigsten Lösungen aufgezeigt, bewertet und Möglichkeiten in Form von umfassenden Mustern und Vorlagen für ihr Testament (Testamentsmustern) vorgestellt.



Dr. Otto N. Bretzinger ist Jurist und Journalist. Er ist Autor zahlreicher Publikationen, u.a. zu den Themen Erb-, Miet-, Arbeits- und Verbraucherrecht und Finanzen. Beim WDR Köln war er bei der Redaktion ARD-Ratgeber Recht verantwortlich für den Rechtsinformationsdienst und den Newsletter "recht aktuell". Im Fernsehen (z. B. "ARD Buffet", ARD Ratgeber Recht") und beim Rundfunk (z. B. Deutschland Radio) ist er regelmäßiger Gesprächspartner bei verbraucherrechtlichen Themen. Er  schreibt für verschiedene Tageszeitungen und die Verbraucherzentralen in Deutschland und betreut seit Jahren sehr erfolgreich den AVV steuertipps Verbauchercontent.

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