Schinderhannes und seine Bande
oder Johannes Bücklers und seiner Gesellen merkwürdige Geschichte, Verbrechen, Verurtheilung und Hinrichtung.
Der berühmt-berüchtigte Verbrecher Johannes Bückler, genannt Schinderhannes, war ein Kind der Französischen Revolution, die unsere Heimat vor 200 Jahren gesellschaftlich auf den Kopf stellte. In dieser Zeit suchte das lesehungrige Bürgertum nach Romanhelden, die der Figur des Räuberhauptmanns Karl Moor in Schillers berühmten Drama „Die Räuber" am nächsten kamen. Durch eine unglückliche Verkettung von fehlerhaften Meldungen der französischen Regierung und ihr nahestehenden Presseblättern war plötzlich Schinderhannes in den Mittelpunkt der öffentlichen Meinung gerückt. Während die Spekulationen über diesen Mann ins Kraut schossen, räumte erst das eigens zu seiner Verurteilung eingerichtete Mainzer Sonderstrafgericht mit dem neu geborenen Mythos eines Freiheitskämpfers und eines Robin Hood auf. Aber zu diesem Zeitpunkt hatten bereits geschäftstüchtige Schreiber diese fiktive Person namens Schinderhannes in Buchform veröffentlicht.
Erst die vorliegende, kurz nach seiner Hinrichtung 1803 erschienene Lebensgeschichte richtete sich ausschließlich nach den Erkenntnissen des Gerichts. Das anonym erschienene Buch stammt wahrscheinlich aus der Feder von Johann Ignatz Weitzel, dem damaligen Herausgeber der Mainzer Zeitung. Ihm war es wichtig, das Leben des Räubers sachlich nachzuvollziehen und frei von Sagen und Märchen darzustellen. Die nach den Fakten erzählte Biographie läßt keine Spannung vermissen und entführt den Leser in die Lebenswelt der kleinen Leute an der Wende zum 19. Jahrhundert.
Die vorliegende historische Quelle ist 2006 wiederentdeckt worden.
Die wohl erste nach dem Tod des Räubers erschienene und hiermit nunmehr in der dritten Neuauflage vorgestellte Biographie ist anonym 1804 in Stuttgart erschienen. Sie stammt sehr wahrscheinlich aus der Feder des Herausgebers der Mainzer Zeitung, Johannes Ignatz Weitzel (1771-1837). Der Autor, vor allem bekannt durch zahlreiche pro-demokratische Schriften, bemühte sich, den Schinderhannes allein nach den Erkenntnissen des Gerichts darzustellen, die im Sommer 1803, wenige Monate vor der Hauptverhandlung und der Hinrichtung des Räubers in sechs großformatigen Bänden gedruckt wurden
-Vorwort
-Erste Abtheilung: Bis zu seinem lezten Uebergang auf das rechte Rheinufer.
-Zweyte Abtheilung: Von Schinderhannes letzter Gefangennehmung bis zu seiner Hinrichtung.
-End-Urtheil welches das peinliche Spezialgericht zu Mainz Sonntag den 20 November 1803 gegen Johann Bückler, Sohn, genannt Schinderhannes und drey und sechzig seiner Mitschuldigen ausgesprochen hat.
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- Artikel-Nr.: SW90747