Der urheberrechtliche Schutz performativer Kunst

Theater Aktion Performance

In den 1960er Jahren vollzog sich in den Künsten unübersehbar eine performative Wende. Anstelle von "Werken" erschaffen Künstler zunehmend Ereignisse, an denen nicht nur sie selbst, sondern auch die Betrachter beteiligt sind. Angesichts dieser radikal veränderten künstlerischen Produktion stellt sich auch die Frage nach dem geistigen Eigentum grundlegend neu. Moritz Johannes Ott, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, untersucht die Ästhetik des Performativen in ihren urheberrechtlichen Konsequenzen. Er fragt danach, ob und wie performative Kunst urheberrechtlich geschützt ist und inwieweit vor diesem Hintergrund szenische... alles anzeigen expand_more

In den 1960er Jahren vollzog sich in den Künsten unübersehbar eine performative Wende. Anstelle von "Werken" erschaffen Künstler zunehmend Ereignisse, an denen nicht nur sie selbst, sondern auch die Betrachter beteiligt sind. Angesichts dieser radikal veränderten künstlerischen Produktion stellt sich auch die Frage nach dem geistigen Eigentum grundlegend neu. Moritz Johannes Ott, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, untersucht die Ästhetik des Performativen in ihren urheberrechtlichen Konsequenzen.



Er fragt danach, ob und wie performative Kunst urheberrechtlich geschützt ist und inwieweit vor diesem Hintergrund szenische Aufführungen in ihrer Gesamtheit neu zu bewerten sind: Liegt der Schlüssel zum urheberrechtlichen Schutz aller Bühnenkunst im Urheberrecht des Regisseurs an seiner Inszenierung?



Dr. Moritz Johannes Ott, geb. 1980, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und arbeitet seit 2017 bei Jüdemann Rechtsanwälte in Berlin. Als IP-Anwalt liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Bereich des Schutzes und der Verwertbarkeit kreativer Leistungen. Hierzu berät und vertritt er Mandanten aus der Kulturund Kreativwirtschaft. Vor seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin, wo er promoviert wurde, absolvierte er seinen Zivildienst am Deutschen Theater Berlin.



Er ist Gründungsmitglied vom Schauwerk Berlin e.V. und seit 2022 Vorstandsmitglied im Deutschen Werkbund Berlin e.V. sowie Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR).



Seit 2020 unterrichtet er im Masterstudiengang AMM Architektur Mediamanagement an der Hochschule Bochum Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht. Ebenfalls seit 2020 ist er zertifizierter Permakulturdesigner.



A Einleitung / Seite 13

I This is so contemporary / Seite 13

II Die gesetzliche Regelung des Urheberschutzes / Seite 13

III Performative Kunst als urheberrechtliche Herausforderung / Seite 14

IV Phänomenologische Gruppen performativer Kunst / Seite 16

V Gang der Darstellung / Seite 25



B Der urheberrechtliche Werkbegriff und

seine Anwendung auf Aktions- und Performancekunst

durch die Rechtsprechung / Seite 27

I Auslegung des gesetzlichen Werkbegriffs / Seite 27

II Der Werkcharakter von Aktions- und Performancekunst in der gerichtlichen Beurteilung / Seite 51



C Der Urheberrechtsschutz performativer Kunst – Aufführung als gesetzlich ungeregeltes Ereignis / Seite 92

I Vom Gesetzgeber verkannte Performativität von Aufführungen? / Seite 93

II Bühnenaufführung als persönliche Schöpfung des Autors? / Seite 100

III Wahrnehmbare Form des Sprachwerkes in Gestalt des ausübenden Künstlers? / Seite 121

IV Geistiger Gehalt der bühnenmäßigen Aufführung / Seite 170

V Zwischenergebnis zu C / Seite 182



D Wertungsplan der Rechtsordnung: Kunstfreiheitsgarantie als Schutzmaßstab performativer Kunst(ereignisse) / Seite 184

I Die Kunstfreiheit als Wertungsmaßstab / Seite 184

II Verfassungsrechtliche Kunstbegriffsdefinitionen / Seite 185

III Der offene Kunstbegriff als Maßstab zur Fortbildung des Urheberrechtsschutzes / Seite 190

IV Zwischenergebnis zu D / Seite 215



E Der Schutz von Ereignissen als Kunst im Sinne des offenen Kunstbegriffs / Seite 217

I Präsentation eines statistisch einmaligen Gebildes / Seite 217

II Geäußerte und als Geäußertes von Auge und Ohr aufzunehmende Form / Seite 222

III Gedankliche Vorstellung und Art und Weise des Darstellens / Seite 228

IV Zwischenergebnis zu E / Seite 246



F Der Schutz von Kunstereignissen als Schwellenerfahrung im Sinne des offenen Kunstbegriffs / Seite 247

I Einführung / Seite 247

II Autonomie der Kunst / Seite 249

III Ästhetische Erfahrung / Seite 252

IV Zwischenergebnis zu F / Seite 264



G Rechtsfortbildung: der Schutz des Urheberrechts an der Inszenierung / Seite 266

I Schutzbereiche der Kunstfreiheitsgarantie / Seite 266

II Ausstrahlung des Werkbereichs der Kunstfreiheitsgarantie: das Urheberrecht an

der Inszenierung / Seite 272

III Zwischenergebnis zu G / Seite 303

IV Kunst und Leben / Seite 304



H Gesamtergebnis / Seite 30

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