Funktionshäftlinge im Konzentrationslager Sachsenhausen

Möglichkeiten und Grenzen ihrer Tätigkeit

Inhaltsangabe:Einleitung: In den nationalsozialistischen Konzentrationslagern wurden Häftlinge in der Lagerbewirtschaftung, der Lagerverwaltung und im Ordnungsdienst eingesetzt. Die SS unterschied dabei zwischen Hilfsdiensten, wie sie in den Strafanstalten der Justiz und der Polizei eingerichtet waren, und einer ‘Häftlingsselbstverwaltung’, in deren Rahmen organisatorische Aufgaben und Ordnungsfunktionen an Häftlinge übertragen wurden. Der Begriff ‘Selbstverwaltung’ suggeriert eine selbständige und eigenverantwortliche Regelung der Angelegenheiten der Häftlinge durch gewählte Vertreter. Im Konzentrationslager wurden die... alles anzeigen expand_more

Inhaltsangabe:Einleitung:

In den nationalsozialistischen Konzentrationslagern wurden Häftlinge in der Lagerbewirtschaftung, der Lagerverwaltung und im Ordnungsdienst eingesetzt. Die SS unterschied dabei zwischen Hilfsdiensten, wie sie in den Strafanstalten der Justiz und der Polizei eingerichtet waren, und einer ‘Häftlingsselbstverwaltung’, in deren Rahmen organisatorische Aufgaben und Ordnungsfunktionen an Häftlinge übertragen wurden. Der Begriff ‘Selbstverwaltung’ suggeriert eine selbständige und eigenverantwortliche Regelung der Angelegenheiten der Häftlinge durch gewählte Vertreter. Im Konzentrationslager wurden die Häftlinge der ‘Häftlingsselbstverwaltung’ nicht gewählt, sondern von der SS eingesetzt. Die Ausübung der Tätigkeiten unterlag den SS-Befehlen, die auf die Vernichtung von Menschen ausgerichtet waren. Konzentrationslager und Selbstverwaltung stellen somit einen unauflösbaren Widerspruch dar.

Die Ausübung von Funktionen war unter den Häftlingen nicht unumstritten. Entsprechend werden in den Erinnerungsberichten und historischen Darstellungen ehemaliger Häftlinge unterschiedliche Positionen bezogen. Das Spektrum dieser Positionen reicht von der Beschreibung der Tätigkeit der Funktionshäftlinge als Interessenvertretung der Häftlinge, wie sie u. a. der ehemalige Lagerälteste des Konzentrationslagers Sachsenhausen vornimmt, bis hin zu Aussagen, daß die Kapos ‘schärfer’ als die Lagerwache und im Vergleich zur SS die ärgeren Peiniger gewesen seien. Hermann Langbein stellt abwägend fest, daß es eine Schicksalsfrage für Unzählige gewesen sei, in welchem Sinn die ‘Häftlingsselbstverwaltung’ gehandelt habe. Hinsichtlich der Übernahme von Funktionen konstatiert Eugen Kogon:

‘Man hatte nur die Wahl zwischen aktiver Beihilfe und vermeintlichem Rückzug aus der Verantwortung, der nach aller Erfahrung weit Schlimmeres heraufbeschwor’.

Untersuchungen, die sich explizit mit der Tätigkeit der Funktionshäftlinge befassen, liegen bislang nicht vor. Ihre besondere Stellung im Lager fand zunächst im Rahmen der Widerstandsforschung Berücksichtigung. Die Untersuchungen zum Widerstand in Konzentrationslagern basieren auf Häftlingsberichten aus verschiedenen Lagern und sind zum Teil ins Verhältnis zur Entwicklung des Konzentrationslagersystems gesetzt. Die Rolle der Funktionshäftlinge spiegelt sich aus diesen Arbeiten folgendermaßen wieder: Die Funktionshäftlinge werden in ihrer Gesamtheit als ‘konzentrationäre Führungsschicht’ bezeichnet. Eine systematische […]

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