Health-Claims-Verordnung für Lebensmittel
Mogelpackungen werden entlarvt
Nach der am 1. Juli 2007 in Kraft getretenen Health-Claim-Verordnung der EU dürfen Lebensmittelhersteller nur noch mit Aussagen werben, die in einer Positivliste der EU enthalten oder sogar wissenschaftlich abgesichert sind. Außerdem muss das Lebensmittel einem vorgegebenen Nährwertprofil entsprechen. Die Verbraucherschützer jubeln, die Lebensmittelbranche zeigt sich auf der Anuga-Messe kooperationsbereit, die Werbetreibenden sind teilweise verärgert. Vor allem Functional Food, ein derzeit boomender Markt, muss künftig mit seinen Versprechungen gewissenhafter umgehen und die neuen Regeln zu den Health-Claims einhalten. Verbraucher dürfen nicht getäuscht oder irregeführt werden.
Nach der am 1. Juli 2007 in Kraft getretenen Health-Claim-Verordnung der EU dürfen Lebensmittelhersteller nur noch mit Aussagen werben, die in einer Positivliste der EU enthalten oder sogar wissenschaftlich abgesichert sind. Außerdem muss das Lebensmittel einem vorgegebenen Nährwertprofil entsprechen. Die Verbraucherschützer jubeln, die ...
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- Artikel-Nr.: SW9783737924658
- Artikelnummer SW9783737924658
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Autor
A. Schneider
- Verlag GBI-Genios Verlag
- Seitenzahl 11
- Veröffentlichung 22.10.2007
- ISBN 9783737924658
- Verlag GBI-Genios Verlag