Warum Kinder Rechte brauchen
Über die unvollendete Emanzipation im Recht
Bereits mit Inkrafttreten des Grundgesetztes 1949 wurde Kindern eine rechtliche Stimme verliehen, denn eine Altersbeschränkung aller darin verankerten Rechte sieht das Gesetz nicht vor. Die Realität sieht anders aus, denn nach wie vor streiten sich Vertreter der Justitia, ob in dieser Zusicherung bereits alle Rechte vollumfänglich enthalten seien, oder ob es nicht mehr und ausdrücklicher Kinderrechte bedarf. Die Rechtswissenschaftlerin Anne Röthel plädiert in ihrem Beitrag in Kursbuch 201 für den letztgenannten Weg: "Kinderrechte ernst zu nehmen heißt, das Recht des Kindes auf Eigenzuständigkeit in eigenen Angelegenheiten und die Beachtung des Kindeswillens so zu garantieren, dass Kinder dies auch ins Leben setzen können." Und dafür braucht es deutlich formulierte und verankerte Gesetzte.
Anne Röthel, geb. 1968, ist Rechts- und Politikwissenschaftlerin. An der Bucerius Law School in Hamburg hat sie den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht inne. Zuletzt erschien Mehr Kinderrechte? Nutzen und Nachteil (gemeinsam mit Bettina Heiderhoff).
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- Artikel-Nr.: SW9783961961634110164
- Artikelnummer SW9783961961634110164
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Autor
Prof. Dr. Anne Röthel
- Verlag Kursbuch
- Seitenzahl 14
- Veröffentlichung 02.03.2020
- ISBN 9783961961634
- Verlag Kursbuch