Der Untergang einer alten Weltordnung
Rüstungskontrolle als Waffe in Kalten Kriegen
Die alte Weltordnung, geprägt von den Ergebnissen des 2. Weltkrieges und des 1. Kalten Krieges und formuliert von den Siegern dieser Kriege, stirbt.
Neue Ordnungen haben schon immer in der Geschichte Zeit gebraucht, um zu wachsen, um irgendwann zu dominieren. Im Neuen wurden immer auch altbewährte Teile des Unterge-gangenen verwendet. Oft dauerte das mehr als nur eine Gene-ration. Heute erleben wir den Wandel in der Welt sozusagen in Zeitraffer.
Ein zentraler Teil des Fundamentes der alten Ordnung war die Rüstungskontrolle der Atomwaffen. Seit sie in der Welt sind, hängt das Überleben aller davon ab, ob die wenigen, die über diese Waffen verfügen, sie auch einsetzen oder eben nicht.
Über fast ein halbes Jahrhundert wurden zentrale Teile der alten, vereinbarten Ordnung zwischen den Staaten errichtet. Seit drei Jahrzehnten wird sie Schritt für Schritt zerstört. Im Chaos aus Vereinbarungen und willkürlich erklärten Regeln entstehen die Umrisse einer neuen Welt aus der Asche der Alten.
Im 1. Kalten Krieg
Armageddon – In der Schlussphase des 1. Kalten Krieges.
Ziele und Mittel
Überleben – das Kernelement im 1. Kalten Krieg und der globalen Ordnung seit Hiroshima
Eine Weltordnung zur Kontrolle des Unbeherrschbaren
Rahmenverträge zur Rüstungskontrolle zwischen Atommächten. Ein spektakulärer Teil der globalen Ordnung
Das KSZE-Treffen in Madrid. Ein neuer Anlauf auch zur europäischen Rüstungskontrolle
Die Stockholmer Konferenz als Nachhall von Madrid
Umsetzung des Stockholmer VSBM-Vertrages durch die DDR
Manöverbeobachtungen durch Offiziere der NVA im Ausland
Manöverbeobachtungen auf dem Territorium der DDR
Inspektionen von NATO-Offizieren auf dem Territorium der DDR
Inspektionen in NATO-Staaten durch NVA-Offiziere
Resümee
Der INF-Vertrag
Die Verbündeten im Warschauer Vertrag wurden bewusst hintergangen
Raketensysteme kürzerer Reichweite (Oka, Temp-S) in der DDR
Die Oka-Raketen in der NVA
Schlussakkord und der 2+4-Vertrag
Der 2+4-Vertrag – der unbekannte Vertrag
Ein lauter Nachhall von Potsdam und Jalta. Vertrauen ist gut; Kontrolle ist besser
Rüstungsbeschränkungen für Deutschland
Deutschlands Außengrenzen und Rechte der alliierten Hauptsiegermächte
Mit der DDR wurden auch ihre Außenpolitiker und ihre Soldaten Geschichte
Im 2. Kalten Krieg
Ein unvollständiger Sieg und ein neuer Krieg
Eine neue Art von Sieg zwischen Atommächten
Eine neue Welt und grundlegend andere Rahmenbedingungen für Rüstungskontrolle
Die Sowjetunion wurde bis in ihre Wurzeln zerschlagen
Kapitulationsfolge: Zertrümmerung der sowjetischen Wirtschaft, Wissenschaft, ihres MIK und ihrer Streitkräfte
Neue Hoffnungen und alte Probleme
Die Sowjetarmee ging mit ihrem Staat unter
Nach 1990 – Die fortdauernden Versuche zur Zerstörung des Völkerrechts und der territoriale Kollaps im Vorfeld der früheren Sowjetunion
Aufbau neuer Rahmenbedingungen innerhalb Russlands
Es gibt kein „Ende der Geschichte“. Ganz im Gegenteil
Globale und europäische Ordnung nach dem 1. Kalten Krieg – Nur Reconquista oder Übergangszeit zu einem globalen Neuaufbau?
Kriege sind nach wie vor Mittel zur Erzwingung eigener Interessen
Eine neue Ordnung ins Chaos – wie soll das gehen?
Es geht immer noch ums Überleben. Weiterverbreitung der Abschreckung
Das Sterben der alten Rüstungskontrolle
Der Dolchstoß für die alten Rüstungskontrollverträge
Der Weltraum und seine Torwächter
Sternenkrieger
Die Abwehr des luft-kosmischen Überfalls beginnt im Weltraum
Im Weltraum und für den Weltraum – zwei Seiten einer Medaille
Russland und seine Sterne
Technologische Sprünge, vor allem im Weltraum, haben sehr irdische Folgen
Die USA und ihre Macht im Weltraum
China hat Sterne nicht nur in seiner Flagge
Wer zurück bleibt, hat das Nachsehen. Wer will das schon?
Für Rüstungskontrolle im Weltraum fehlen viele Voraussetzungen
Hyperschall und schnelle Schläge. Weltweit und regional. Ein neuer Wettlauf
Rüstungskontrolle als Risikounternehmen
Ist das noch kontrollierte Rüstung?
Zum New START-Vertrag
Die Obergrenzen von New START
Landgestützte Langstreckenraketen (ICBM) und ihre Schwestern
Ballistische Langstreckenraketen zur See (SLBM). Nur die halbe Wahrheit
Schwere Bomber und ihre Waffenlast
Das Ende der Welt
China – die aufsteigende Atommacht
Ohne China geht nichts mehr
Chinas Kernwaffeneinsatzmittel großer Reichweite.
Chinas Langstrecken-Potential entsprechend START-Kriterien
Chinas Mittelstreckenpotential.
Chinesisch-russische Kooperation bei Atomwaffen
Seit 2018 – ein kleines Land mit sehr langen Armen
Hat der START-Prozess noch eine Zukunft?
Es gab stets mehr als nur START
Nukleare Nichtweiterverbreitung ohne Rüstungskontrolle der großen Atomwaffenmächte? Nicht wirklich
Der INF-Vertrag ist tot. Die globale Verbreitung auch landgestützter Mittelstreckenwaffen
Die USA und Russland ohne INF-Vertrag. Europa ist nicht die Welt
Vieles klingt wie in den 1980er Jahren.
KSZE und OSZE – Gleichheit oder Unterordnung
Der KSE-Vertrag
Ein gefährlicher atomarer Stolperdraht - Kernwaffen in Europa
Die alte Rüstungskontrolle ist Geschichte. Tote kann niemand wiederbeleben
Das Ende von START
Ein kurzer Überblick
Die Interessen vieler Staaten verlangen nach einem komplexen Neuanfang. Wie macht man Sicherheit für alle möglich?
Keine Kriege der Zukunft, sondern Gegenwart
Der begriffliche Wahnsinn – Intelligenz zum Töten
Unsichtbare Waffen
Mitten im Cyberkrieg
Auch in der digitalen Welt gibt es eine gestaffelte Aufstellung von Waffen
Ist Rüstungskontrolle im Cyberraum machbar?
Die im Schatten sieht man nicht …
Eine alte Ordnung stirbt. Quo vadis?
Was, wenn das Alte schneller stirbt, als Neues geboren wird?
Wohin geht der kollektive Westen?
Wohin geht die „kollektive Mehrheit“?
Geopolitische Plattenbewegungen – Die Welt zerfällt erneut in „Blöcke“.
BRICS, SCO und andere
Kam die Hoffnung als Letzte aus Pandoras Büchse?
Strategische Stabilität?
Taten statt Hoffnung.
Rüstungsbeschränkungen für Deutschland
Der 2+4-Vertrag beinhaltet gewichtige Vereinbarungen der Rüstungskontrolle in Form vom Rüstungsverboten für das vereinigte Deutschland. Die Bundesrepublik Deutschland verzichtet nach dem Beitritt der DDR im Artikel 3; Abs. 1 und in der Erklärung 3c. des Bundesaußenministers Hans-Dietrich Genscher erneut und unwiderruflich auf die Herstellung, den Besitz und die Verfügungsgewalt über atomare, chemische und biologische Waffen. Sie bestätigte damit nochmals ausdrücklich die Gültigkeit entsprechender bestehender Verträge und Konventionen, deren Mitglieder die DDR und die alte BRD waren (Nichtweiterverbreitungsvertrag-NPT und die Konventionen über die Verbote und die Vernichtung chemischer und biologischer Waffen). Anders als im Nichtweiterverbreitungsvertrag ist der deutsche Verzicht auf Kernwaffen im 2+4-Vertrag jedoch nicht widerrufbar. Während im NPT ja ausdrücklich jeder Unterzeichnerstaat gemäß Artikel X Abs. 1. das Recht auf einen vertragskonformen Austritt hat. Analoges gilt für die B-Waffen-Konvention (Artikel XIII) und die C-Waffen-Konvention (Artikel XVI). Auf diese Austrittsrechte haben die beiden deutschen Staaten 1990 im 2+4-Vertrag ausdrücklich verzichtet. Ihre damaligen Regierungen betrachteten diesen vollständigen und endgültigen Verzicht auf atomare, chemische und biologische Massenvernichtungswaffen als einen notwendigen Preis für den Beitritt der DDR zur BRD.
Die 2+4-Staaten entsprachen mit diesem Artikel 3 auch den Festlegungen der Konferenz von Jalta vom 11. Februar 1945, des Potsdamer Abkommens vom 02. August 1945, der „Erklärung (der vier Siegermächte) in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands“ sowie der „Feststellung über das Kontrollverfahren in Deutschland“ (beide vom 5. Juli 1945). In Jalta hatten Stalin, Roosevelt und Churchill als ihr Kriegsziel festgestellt, „… dafür Sorge zu tragen, dass Deutschland nie wieder imstande ist, den Weltfrieden zu stören …“ (G. Schirmer, „Ein guter Pakt“; „Junge Welt“, 21.07.2015). Im Sinne dieser Festlegungen von Jalta und Potsdam erklärten die beiden deutschen Staaten im 2+4-Vertrag, bestätigt durch die vier Hauptsiegermächte des 2. Weltkriegs, dass das vereinigte Deutschland niemals über atomare, biologische und chemische Massenvernichtungswaffen verfügen wird.
Damit legten die Vier Mächte, die zugleich auch Ständige Mitglieder im UN-Sicherheitsrat sind, fest, dass selbst dann, wenn das vereinigte Deutschland jemals auch Ständiges Sicherheitsratsmitglied werden sollte, dies nur als Mitglied zweiter Klasse möglich sein sollte. Die bisherigen 5 Ständigen Sicherheitsratsmitglieder sind zugleich auch die selbsterklärten „legalen“ Nuklearmächte. Dieser quasi als Geburtsrecht beanspruchte exklusive Status sollte auch mit dem 2+4-Vertrag vorsorglich abgesichert werden (siehe auch Michael Stürmer, „Die Welt“, 11.07.2017). Man weiß ja nie. Deutschland verfügte 1990 über alle wissenschaftlichen und technologischen Kenntnisse für den vollständigen Nuklearzyklus – zivil wie militärisch. Schon kleinere und wirtschaftlich weniger leistungsfähige Staaten wie Frankreich und Großbritannien (ganz zu schweigen von z.B. Israel, Pakistan oder der KVDR) hatten und haben Kernwaffen. Zumindest theoretisch könnten sich auch in Deutschland die politischen Interessen hinsichtlich des Kernwaffenbesitzes ändern. Dem wurde im 2+4-Vertrag wenigstens in einem völkerrechtlich bindenden Vertrag so gut es eben ging vorgebaut. In der DDR hatten Wissenschaftler wie Prof. Klaus Fuchs, Prof. Max Steenbeck und Prof. Manfred von Ardenne gelebt, die selbst an der Entwicklung sowjetischer und US-amerikanischer Kernwaffen in Schlüsselfunktionen mitgearbeitet hatten. Mit dem Uranbergbaubetrieb „Wismut“ erbte das vereinigte Deutschland eine jahrzehntelange Quelle der UdSSR für Uran einschließlich modernster Abbautechnologien in den Ende der 1980er Jahren neu erschlossenen Uranminen (siehe auch: A. Fenenko: „20 Jahre Einheit: Deutschland weiter ohne Friedensvertrag“; RIA Novosti, 04.10.2010). In der alten BRD gab es mehrere High-Tech-Konzerne, die sowohl Kernkraftwerke bauen als auch betreiben konnten. Auch die Technologie der atomaren Wiederaufarbeitung und Anreicherung war großen Unternehmen in Produktion und Betrieb bekannt.
Die vier Hauptalliierten im Kampf gegen Hitlerdeutschland und die Regierungen der beiden deutschen Staaten vereinbarten als weiteren wesentlichen Punkt der Rüstungskontrolle im 2+4-Vertrag unter anderem auch den entnuklearisierten Status der deutschen Gebiete, die bis zum 3. Oktober 1991 die DDR bildeten. Gemäß Art. 5, Abs. 3 dürfen auf dem ehemaligen Territorium der DDR keine NATO-Truppen mit Kernwaffen stationiert werden. Zumindest rechtlich befinden sich die Menschen im Osten der Bundesrepublik Deutschland in einer Art privilegierter Position. Die Bundeswehr darf dort dual verwendungsfähige Waffensysteme nur in ihrer konventionellen Rolle stationieren (z.B. Flugzeuge vom Typ „Tornado“). Dieser Punkt war auch unter den seinerzeit Verantwortlichen in der Bundesrepublik als wesentlich für den Weg zur deutschen Einheit gesehen worden. Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl und der Staatssekretär im BMVg, Willy Wimmer, hatten sich hierzu bereits frühzeitig verständigt (W. Wimmer; „Die Akte Moskau“; Denkschrift vom 20.12.1989; S 299 ff; S. 160-161). Angesichts der geringen taktischen „Tiefe“ des ehemaligen DDR-Territoriums war dieser Punkt des 2+4-Vertrages allerdings eher ein Feigenblatt zur Erlangung der Zustimmung zum Vertrag im damals noch existierenden Obersten Sowjet und im ZK der KPdSU. Kontrollmechanismen für Artikel 5, Absatz 3 wurden ohnehin nicht vorgesehen.
Nach dem erneuten und bedingungslosen Verzicht Deutschlands auf Entwicklung, Herstellung, Besitz oder Verfügung auf Atomwaffen mussten die Vier Mächte nur noch all jene politischen Kräfte unterstützen und fördern, die so viel wie möglich vom schon bestehenden wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Nuklearkomplex in Deutschland abschaffen wollten. Die Ergebnisse sind bekannt.
Ein Land, das über keinen eigenen Nuklearkomplex von der Urangewinnung über dessen Verarbeitung und Nutzung zur Energieerzeugung bis zur Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoff verfügt, ist wissenschaftlich, wirtschaftlich, militärisch und letztlich politisch drittrangig. Ganz gleich, wie sich die Eliten solcher Länder selbst gerne sehen. Dies gilt umso mehr für die weitere Zukunft.
Am 17.03.1952 in Brandenburg geboren, von 1956 bis 1970 Schulbesuch in Brandenburg, Abitur mit Auszeichnung, parallel Lehre im Stahl- und Walzwerk Brandenburg, Abschluss als Facharbeiter für Stahlerzeugung (Schmelzer/Gießer).
1972-1977 Studium am Institut für Internationale Beziehungen der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften in Potsdam-Babelsberg, Abschluss als Diplom-Staatswissenschaftler/Außenpolitik (Dipl.rer.pol.).
1977-1990 im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR: Referent im Sektor KSZE, Teilnahme an verschiedenen KSZE-Treffen, Referent für NATO-Fragen, Wissenschaftlicher Mitarbeiter für Rüstungskontrolle, Streitkräfteanalysen/ Net-Assessment und für die sicherheitspolitische Bewertung von Technologieentwicklungen, Warschauer Vertrag: Arbeitsgruppen Abrüstung und Sicherheitspolitik, Kernwaffen, Rüstungshaushalte. Beauftragter des Außenministeriums für die Realisierung der sicherheitspolitischen Verträge der KSZE (VSBM) und die Umsetzung des INF-Vertrages auf dem Territorium der DDR.
Ab Frühjahr 1989 Leiter des Sektors Abrüstung, im Ministerium für Auswär tige Angelegenheiten.
1991-1994: Mitglied der Geschäftsleitung der Gesellschaft zum Abriss der innerdeutschen Grenzanlagen.
1994-2008: Mitgründer und Geschäftsführer der GERBERA GmbH, Königs Wusterhausen, Kampfmittelräumung und Beseitigung ziviler und militärischer Altlasten. Minenräumen in Angola, Mosambik, Jemen, Afghanistan, Laos, Vietnam, Kroatien, Kosovo, Tadjikistan.
Seit 2009 Rentner.
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- Artikel-Nr.: SW9783965219427458270
- Artikelnummer SW9783965219427458270
-
Autor
Lutz Vogt
- Wasserzeichen ja
- Verlag EDITION digital
- Seitenzahl 493
- Veröffentlichung 02.06.2023
- ISBN 9783965219427
- Wasserzeichen ja