Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
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• Im Anhang: Aktueller Kommentar zur Bedeutung des Grundgesetzes
»Nichts hält länger als ein Provisorium«, sagt ein Sprichwort, und für das Grundgesetz trifft das zu. – Eigentlich sollte es als Übergangslösung dienen, bis zu einer Wiedervereinigung Deutschlands. Es blieb jedoch auch danach, mit einigen Anpassungen, in gewohnter Form bestehen. Das Grundgesetz ist ein Erfolgsmodell, das der Demokratie in Deutschland nun 60 Jahre lang gedient hat. Es ist aber auch nicht frei von politischem Kalkül und parteipolitischer Einflussnahme, wie gerade kleinere Grundgesetzesänderungen der jüngeren Vergangenheit, die nur dazu dienten, ein politisches Ziel umsetzen zu können, zeigen.
Am Beginn des Textes stehen die Grundrechte, die eine freie, kreative und selbstbestimmte Lebensweise jedes einzelnen ermöglichen sollen – und eine Teilnahme am politischen Leben und der politischen Willensbildung. Das Wort »Parteien« taucht im ganzen Text nur zweimal auf. »Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.« Begriffe wie »Fraktionszwang« oder »alternativlos« gibt es nicht. – Statt dessen sagt das Grundgesetz in Artikel, Satz 2 in schnörkelloser Klarheit: »Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.«
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- Artikel-Nr.: SW228448
- Artikelnummer SW228448
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Autor
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Parlamentarischer Rat, Verfassungsgebende Versammlung
- Wasserzeichen ja
- Verlag find_in_page DemokratieDirekt
- Seitenzahl 120
- Veröffentlichung 01.01.2012
- ISBN 9783943797152
- Wasserzeichen ja