Treuhand

Interessenwahrnehmung und Interessenkonflikte

Die Bewältigung von Interessenkonflikten bei der Wahrnehmung fremder Interessen ist ein ebenso aktueller wie grundlegender Fragenkreis der modernen Dienstleistungsgesellschaft. Die Fortentwicklung des Vertragsrechts findet zum großen Teil auf dem Gebiet der Wahrnehmung fremder Interessen statt, wo ungemein viele neue Vertragstypen entstehen. Angesprochen sind damit Schuldverhältnisse (Treuhandverhältnisse) zwischen zumindest zwei Rechtssubjekten, Treugeber und Treuhänder, durch die der Treuhänder verpflichtet wird, die Interessen des Treugebers teilweise oder insgesamt wahrzunehmen. Durch dieses Auseinanderfallen von Interessenträgerschaft des... alles anzeigen expand_more

Die Bewältigung von Interessenkonflikten bei der Wahrnehmung fremder Interessen ist ein ebenso aktueller wie grundlegender Fragenkreis der modernen Dienstleistungsgesellschaft. Die Fortentwicklung des Vertragsrechts findet zum großen Teil auf dem Gebiet der Wahrnehmung fremder Interessen statt, wo ungemein viele neue Vertragstypen entstehen. Angesprochen sind damit Schuldverhältnisse (Treuhandverhältnisse) zwischen zumindest zwei Rechtssubjekten, Treugeber und Treuhänder, durch die der Treuhänder verpflichtet wird, die Interessen des Treugebers teilweise oder insgesamt wahrzunehmen. Durch dieses Auseinanderfallen von Interessenträgerschaft des Treugebers und Interessenwahrnehmung durch den Treuhänder entstehen spezifische Interessenkonflikte, die in Austauschschuldverhältnissen oder Gesellschaftsverträgen nicht in dieser Weise auftreten. Bisher existieren lediglich Untersuchungen für einzelne Treuhandverhältnisse; es fehlt jedoch eine Erarbeitung allgemeiner Grundsätze rechtlicher Behandlung von Interessenskonflikten, die über die Zufälligkeiten des Fallrechts unter den verschiedenen Rechtsquellen hinaus geht. Martin Löhnig behandelt umfassend dieses komplexe Problem und leistet darüber hinaus einen Beitrag zur Entwicklung eines 'Allgemeinen Treuhandrechts', indem er Konfliktlösungsregeln aufgezeigt, die für sämtliche Treuhandverhältnisse gelten oder die wenigstens auf bestimmte Gruppen von Treuhandverhältnissen unterschiedslos angewendet werden können.

ist Inhaber des W3-Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte sowie Kirchenrecht an der Universität Regensburg.

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