Der Einfluss des EG-Rechts auf das Internationale Sachenrecht der Kulturgüter

Weltweit wird das Internationale Sachenrecht von dem Grundsatz beherrscht, dass Rechte an einer Sache dem Recht des Staates unterliegen, in dem sich die Sache in dem für die Anknüpfung maßgeblichen Zeitpunkt befindet (sog. lex rei sitae -Regel). Insbesondere der zunehmende Schmuggel von Kulturgütern hat in diesem Bereich in jüngster Zeit zu einem Überdenken dieses Grundsatzes geführt. Befürwortet wird, die kulturelle und rechtliche Verknüpfung eines Kulturguts mit seinem Herkunftsland stärker zu betonen (sog. lex originis -Regel). Volker Wiese beschreibt, welchen Einfluss die europäische Richtlinie 93/7/EWG über die... alles anzeigen expand_more

Weltweit wird das Internationale Sachenrecht von dem Grundsatz beherrscht, dass Rechte an einer Sache dem Recht des Staates unterliegen, in dem sich die Sache in dem für die Anknüpfung maßgeblichen Zeitpunkt befindet (sog. lex rei sitae -Regel). Insbesondere der zunehmende Schmuggel von Kulturgütern hat in diesem Bereich in jüngster Zeit zu einem Überdenken dieses Grundsatzes geführt. Befürwortet wird, die kulturelle und rechtliche Verknüpfung eines Kulturguts mit seinem Herkunftsland stärker zu betonen (sog. lex originis -Regel). Volker Wiese beschreibt, welchen Einfluss die europäische Richtlinie 93/7/EWG über die Restitution illegal verbrachter Kulturgüter, die eingehend vorgestellt wird, auf das Internationale Sachenrecht der Kulturgüter genommen hat. Starkes Gewicht legt er dabei auf die Grenzen einer möglichen Einflussnahme. Diese Grenzen, die sich etwa aus der europäischen Eigentumsgarantie und der Warenverkehrsfreiheit ergeben, sind kaum zuvor beschrieben worden. Die Ergebnisse der Untersuchung stehen deshalb zum Teil im Widerspruch zur derzeit herrschenden Meinung. Schließlich vertritt der Autor die These, dass der deutsche Gesetzgeber diese Auswirkungen verkannt und die Richtlinie fehlerhaft umgesetzt hat. Abschließend weist er auf die Bedeutung dieser fehlerhaften Umsetzung für einen möglichen Beitritt Deutschlands zur UNESCO-Konvention von 1970 hin.

Geboren 1971; 2005 Promotion; 2012 Habilitation; 2014-15 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung und Zivilverfahrensrecht an der EBS Universität Wiesbaden; seit 2015 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Zivilverfahrensrecht an der Universität Bayreuth.

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