Staat und Kirche im deutschen Naturrecht
Das natürliche Kirchenrecht des 18. und 19. Jahrhunderts (ca. 1680 bis ca. 1850)
Unsere Vorstellungen vom Verhältnis von Staat und Kirche werden entscheidend von der Rechtsphilosophie des 18. und frühen 19. Jahrhunderts bestimmt. Das epocheprägende säkulare Naturrecht widmete sich staatskirchenrechtlichen Fragen im Teilgebiet des 'natürlichen Kirchenrechts'. Dessen Anhänger leiteten aus übergeordneten Vernunftgründen Regeln ab, die - im Gegensatz zu den besonderen Rechtsordnungen einzelner Kirchen - für alle Religionen Gültigkeit beanspruchten. Die Kirche galt einerseits als eine mit autonomen Befugnissen ausgestattete Gesellschaft; ihre Existenz im Staat machte sie andererseits zum Objekt staatlicher Hoheitsrechte. Das Spannungsverhältnis von Gesellschaftsautonomie und Staatsaufsicht erlaubte die Legitimierung unterschiedlicher politischer Interessen: der Stärkung der kirchlichen Unabhängigkeit oder des staatlichen Einflusses. Thomas Hahn untersucht den Wandel von Inhalten und Funktionen des natürlichen Kirchenrechts im Zeitraum von ca. 1680 bis 1850.
Geboren 1975; Studium der Rechtswissenschaft in Regensburg und Bayreuth; Rechtsanwalt; 2011 Promotion; derzeit Fraktionsgeschäftsführer der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag.
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- Artikel-Nr.: SW9783161629426369098
- Artikelnummer SW9783161629426369098
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Autor
Thomas Hahn
- Wasserzeichen ja
- Verlag Mohr Siebeck
- Seitenzahl 432
- Veröffentlichung 01.01.2023
- ISBN 9783161629426
- Wasserzeichen ja